Beyond Legal
Daniel Summermatter

Prozesse führen ist eine langwierige und oftmals kostspielige Angelegenheit. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid kann es Jahre dauern. Das ist für die Beteiligten nicht nur nervenaufreibend, sondern zieht auch Prozesskosten nach sich, die nicht selten dem eingeklagten Betrag bedenklich nahekommen. Entsprechend gilt es nicht nur, die Chancen und Risiken einer Prozessführung sorgfältig abzuschätzen, sondern auch die Vor- und Nachteile gegenüber einer gütlichen Streitbeilegung abzuwägen. Aus langjähriger Erfahrung als Gerichtspräsident des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Zivilabteilung) weiss ich, dass dies längst nicht immer der Fall ist und erstaunlich viele Parteien ein Verfahren in Gang setzen, ohne sich der damit verbundenen finanziellen und emotionalen Belastung bewusst zu sein.

Die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung werden im Vorfeld oft nur ungenügend ausgelotet und sind geprägt vom Beharren auf dem eigenen Standpunkt. Umso grösser ist die Überraschung, wenn den Parteien durch das Gericht eröffnet wird, dass es sich weder der einen noch der anderen Auffassung ganz anzuschliessen vermag, sondern die Dinge – einmal mehr – irgendwo in der Mitte liegen.

Die bis dahin aufgelaufenen Anwalts- und Gerichtskosten machen eine gütliche Streitbeilegung wesentlich schwieriger, je nach Streitwert sogar unmöglich, da sie vom Prozessergebnis in Abzug zu bringen sind: Dem Kläger bleibt weniger, als er sich erhoffte, und der Beklagte hätte mehr zu bezahlen, als er bereit ist. Als Folge dieser «inakzeptablen» Situation droht ein Gang durch sämtliche Instanzen, der nach Jahren des Streits nicht selten beide Parteien frustriert zurücklässt.

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